Das EU-Parlament hat abgestimmt, und eine knappe Mehrheit hat sich für mehr Freiheit in der Nutzung von genom-editierenden Methoden in der Pflanzenzucht ausgesprochen. Viele Fragen bleiben offen, da die Abgeordneten ein striktes Verbot der Patentierung solcher neuen Pflanzensorten in ihren Beschluss aufgenommen haben, was die EU-Kommission selbst vorab ausdrücklich nicht in ihre Vorlage aufgenommen hatte. Das Echo ist je nach Parteibuch sehr unterschiedlich. Der weitere Weg der Reform hält noch einige Hürden bereit.
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Das EU-Parlament hat heute mit 307 zu 263 Stimmen bei 41 Enthaltungen den adaptierten Kommissionsvorschlag zu neuen Genomtechniken (NGT), die das genetische Material eines Organismus verändern, angenommen. Dem gingen lange Jahre des erbitterten Streits voraus und die einzelnen Mitgliedstaaten müssen nun ebenfalls noch zustimmen, was bei Deutschland fraglich bleibt.
Über 400 Wissenschaftler in Deutschland haben auf Initiative des Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO e. V.) und des Wissenschaftskreises Gentechnik und Genomik (WGG) in einem offenen Brief an die drei zuständigen Bundesministerien appelliert, sich für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen beim Einsatz von NGT einzusetzen.
Der lang erwartete Entwurf der Novelle des EU-Gentechnikrechts wurde heute von der EU-Kommission offiziell vorgelegt.
„Eppur si muove!“ – „Und sie bewegt sich doch!“ Galileo Galilei (vielleicht)
Mitte des Jahres steht eine Entscheidung der Europäischen Kommission an, die für Wissenschaft und Gesellschaft in der EU von großer Tragweite ist. Es geht darum, die gesetzliche Regelung der Gentechnik in den Pflanzenwissenschaften an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und eine Situation zu korrigieren, die die EU international isoliert hat.